Infobrief vom Rechtschutzregionalbüro Westfalen
BAG Entscheidung vom 16.03.2010
Rentner und deren Witwen der ehemaligen Fa. Deilmann-Haniel erhalten Energiebeihilfe
vom Pensions-Sicherungs-Verein!!!!!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
nach langem Kampf hat am 16.03.2010 das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden,
dass die Energiebeihilfe in bestimmten Fällen betriebliche Altersvorsorgung darstellen
kann und somit bei Insolvenz vom Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen ist.
Die Energiebeihilfe ist insbesondere dann betriebliche Altersvorsorgung,
wenn der Kollege eine gesetzliche Altersrente bezieht.
Dieses bedeutet: Unsere Altersrentner und Witwen erhalten ihre Energiebeihilfe vom
Pensions-Sicherungs-Verein
Bezüglich anderer Rentenarten (z. B. Berufsunfähigkeitsrente) können wir zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine Auskunft geben, da das Bundesarbeitsgericht bis jetzt nur eine
Pressemitteilung herausgegeben hat, die vollständige Urteilsbegründung aber ca. erst in
einem halben Jahr zu erwarten ist. Worüber wir euch umgehend informieren werden.
Leider hat das Bundesarbeitsgericht auch entschieden, dass der Bergmannversorgungsschein
nicht ausreichend ist, um einen Anspruch gegen den Pensions-Sicherungs-Verein zu haben.
Für alle die jetzt noch keinen Anspruch gegen den Pensions-Sicherungs-Verein haben,
da sie noch keine Rentner (z. B. APG -Empfänger) sind, haben aber einen Anspruch gegen
den Pensions-Sicherungs-Verein, sobald sie z. B. eine Rente für Bergleute beziehen und
somit Rentner werden. Sobald diese Kollegen in Rente' gehen, müssen sie sich beim
Pensions-Sicherungs-Verein, Berlin-Kölnische-Allee 2-4, 50969 Köln melden und
dort ihren Energiebeihilfe Anspruch geltend machen.
Dieses bedeutet: Der Anspruch ist somit auch für diese Kollegen nicht verlorenl
Für alle Mitglieder, die bereits jetzt einen Anspruch haben, weil sie Rentner oder Witwe
sind, sind die Ansprüche bereits durch uns angemeldet!!!
Mitgliedschaft lohnt sich doch!
gez. Birgit Biermann
gez. Beate Hanna
aktuelles BAG Urteil