Infobrief vom Rechtschutzregionalbüro Westfalen BAG Entscheidung vom 16.03.2010 Rentner und deren Witwen der ehemaligen Fa. Deilmann-Haniel erhalten Energiebeihilfe vom Pensions-Sicherungs-Verein!!!!! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nach langem Kampf hat am 16.03.2010 das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass die Energiebeihilfe in bestimmten Fällen betriebliche Altersvorsorgung darstellen kann und somit bei Insolvenz vom Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen ist. Die Energiebeihilfe ist insbesondere dann betriebliche Altersvorsorgung, wenn der Kollege eine gesetzliche Altersrente bezieht. Dieses bedeutet:  Unsere Altersrentner und Witwen erhalten ihre Energiebeihilfe vom Pensions-Sicherungs-Verein Bezüglich anderer Rentenarten (z. B. Berufsunfähigkeitsrente) können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben, da das Bundesarbeitsgericht bis jetzt nur eine Pressemitteilung herausgegeben hat, die vollständige Urteilsbegründung aber ca. erst in einem halben Jahr zu erwarten ist. Worüber wir euch umgehend informieren werden. Leider hat das Bundesarbeitsgericht auch entschieden, dass der Bergmannversorgungsschein nicht ausreichend ist, um einen Anspruch gegen den Pensions-Sicherungs-Verein zu haben. Für alle die jetzt noch keinen Anspruch gegen den Pensions-Sicherungs-Verein haben, da sie noch keine Rentner (z. B. APG -Empfänger) sind, haben aber einen Anspruch gegen den Pensions-Sicherungs-Verein, sobald sie z. B. eine Rente für Bergleute beziehen und somit Rentner werden. Sobald diese Kollegen in Rente' gehen, müssen sie sich beim Pensions-Sicherungs-Verein, Berlin-Kölnische-Allee 2-4, 50969 Köln melden und dort ihren Energiebeihilfe Anspruch geltend machen. Dieses bedeutet:  Der Anspruch ist somit auch für diese Kollegen nicht verlorenl Für alle Mitglieder, die bereits jetzt einen Anspruch haben, weil sie Rentner oder Witwe sind, sind die Ansprüche bereits durch uns angemeldet!!! Mitgliedschaft lohnt sich doch! gez. Birgit Biermann gez. Beate Hanna
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